Institut für Nachschulung
INFAR - Bleiben Sie in Fahrt!
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Durch das Vormerksystem können bei KFZ-Lenkern, die ein hoch risikobehaftetes Fahrverhalten aufweisen, rechtzeitig Maßnahmen gesetzt werden. Durch den Punkteführerschein werden Delikte, die bereits vor der Einführung des Vormerksystems zum Entzug der Lenkberechtigung geführt haben nicht beeinflusst. Es wurden allerdings die Entzugsdelikte um einen Punkt erweitert. Personen, die einen zu geringen Sicherheitsabstand einhalten (weniger als 0,2 Sekunden) müssen den Führerschein abgeben.
Der Deliktekatalog für das Vormerksystem umfasst 13 Delikte. Wenn zum ersten mal eines dieser 13 Vormerkdelikte begangen wird führt dies zu einer Vormerkung im Führerschein-Register. Falls in einem Zeitraum von zwei Jahren ein weiterer Delikt begangen wird, ordnet die Behörde eine Maßnahme an. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass von der betreffenden Person eine Nachschulung besucht werden muss. Bei der dritten Übertretung innerhalb von zwei Jahren wird von der Behörde die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate entzogen. Die Vormerkungen im Führerschein-Register werden nach zwei Jahren in denen der Lenker deliktfrei war gelöscht. Nähere Details zum Punkteführerschein sowie zu den Delikten und den möglichen Maßnahmen finden sich beim BMvIT.
Im Rahmen des Vormerksystems kann ein Kurs zur richtigen Kindersicherung angeordnet werden. Für einen Kurs über geeignete Maßnahmen zur Kindersicherung sind schnell Termine in unserem Institut möglich. Wenden Sie sich dazu an unser Sekretariat bzw. füllen Sie online die Anmeldung für einen Kurs aus.
In den Bezirken Bruck an der Mur, Bad Radkersburg, Deutschlandsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Graz, Graz Umgebung (Kalsdorf, Gratkorn), Hartberg, Judenburg und Fohnsdorf, Knittelfeld, Leibnitz, Liezen (auch Aussee oder Gröbming), Murau, Mürzzuschlag, Voitsberg und Weiz können wir Ihnen Kurse über geeignete Maßnahmen zur Kindersicherung anbieten.
Verkehrspsychologische Einzelbehandlungen werden zumeist im Rahmen verkehrspsychologischer Gutachten empfohlen, wenn aufgrund der Befundlage anzunehmen ist, dass beim Untersuchten Standardmaßnahmen wie Einstellungs- und Verhaltenstraining - Nachschulungskurse bzw. Driver-Improvement - nicht ausreichen, um die Eignungsvoraussetzungen für eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung wiederherzustellen.
Im Rahmen der Einzelbehandlung wird ausgehend von den begangenen Verkehrsdelikten von der behandelnden Psychologin/dem Psychologen versucht, gemeinsam mit der betroffenen Person Ursachen für problematische Verhaltensweisen zu finden und eine gezielte Veränderung dieser Problembereiche einzuleiten. Häufig wird durch diese Maßnahmen ein Fortschritt im Bereich der Selbstverantwortung und somit eine Verbesserung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung erzielt.
Weiters werden im Bereich der psychologischen Behandlung neuropsychologische Leistungstrainings zur Verbesserung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit angeboten.
In der 100 Minuten dauernden verkehrspsychologischen Diskussion (2 Arbeitseinheiten zu jeweils 50 Minuten) werden in der Mehrphasenausbildung einerseits allgemein die für Fahranfänger typischen Unfalltypen, insbesondere der Alleinunfall und die zugrunde liegenden Unfallrisiken wie Selbstüberschätzung, geringe soziale Verantwortungsbereitschaft, Auslebenstendenzen usw. in Form des Gruppengesprächs erarbeitet, wobei die Teilnehmer zur aktiven Mitarbeit angeregt werden.
Psychotest, Psycho-Test, Nachschulung, Führerschein, Hilfe bei Führerscheinentzug, verkehrspschologische Untersuchung, Screening, Kurzuntersuchung, verkehrspsychologischer Test, Schulbuslenkerausweis, Nachschulungskurs, Alkohol, Drogen